Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung, Eigentum der Geschäftsinhaber.
Zeigt sich nach der Fertigstellung der Ware ein Mangel, so ist dieser den Geschäftsinhabern innerhalb einer Frist von 1 Woche anzuzeigen.
Die für den Stoff anfallenden Kosten, werden bei der 1. Anprobe fällig. Der Gesamtpreis wird mit der Übergabe der Ware an den Kunden fällig. Behauptet der Kunde einen Mangel der Ware, so steht ihm ein Zurückbehaltungsrecht hinsichtlich des Kaufpreises in Höhe der Materialkosten nicht zu.
Ist ein Kostenvoranschlag erstellt worden, so gilt eine Abweichung bis 20% von dem Kunden als genehmigt.
Als Gerichtsstand und Erfüllungsort ist Mühlheim an der Ruhr vereinbart.
Soweit eine der vorgenannten Bestimmungen unwirksam ist, gilt die gesetzliche Regelung.